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   LAG Hessen, 19.12.2011 - 17 Sa 569/11   

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LAG Hessen, 19.12.2011 - 17 Sa 569/11 (https://dejure.org/2011,17349)
LAG Hessen, Entscheidung vom 19.12.2011 - 17 Sa 569/11 (https://dejure.org/2011,17349)
LAG Hessen, Entscheidung vom 19. Dezember 2011 - 17 Sa 569/11 (https://dejure.org/2011,17349)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außerordentliche Kündigung gegenüber einem ordentlich unkündbaren Arbeitnehmer (Verdacht der Privatnutzung des Diensthandys; Nichteinhaltung der Frist des § 626 Abs. 2 BGB; Zurechnung der Kenntnis einer dritten Person

  • RA Kotz

    Diensthandy - fristlose Kündigung bei übermäßiger Nutzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626 Abs. 2
    Außerordentliche Kündigung gegenüber einem ordentlich unkündbaren Arbeitnehmer [Verdacht der Privatnutzung des Diensthandys]; Nichteinhaltung der Frist des § 626 Abs. 2 BGB; Zurechnung der Kenntnis einer dritten Person

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • LAG Hessen, 19.12.2011 - 17 Sa 1974/10

    Außerordentliche Kündigung - Verdacht auf Privatnutzung des Diensthandys -

    Auszug aus LAG Hessen, 19.12.2011 - 17 Sa 569/11
    Die Parteien haben sich mit der Verwertung der in den Rechtsstreiten vor der Kammer 17 Sa 1974/10 und 17 Sa 89/11 durchgeführten Beweisaufnahme durch Vernehmung der Zeuginnen E und F einverstanden erklärt.

    Auf diese wird verwiesen (Sitzungsprotokoll des Verfahrens 17 Sa 1974/10 vom 07. November 2011, Bl. 849 f d.A.).

    Bei der Gesprächspartnerin der Zeugin F in der Rechtsabteilung, der Arbeitnehmerin Windisch, handelt es sich hierbei auch nicht etwa um eine untergeordnete Sachbearbeiterin, sondern gerichtsbekannt um eine Mitarbeiterin, die unter Bezugnahme auf eine für sie hinterlegte Generalterminsvollmacht für die Rechtsvorgängerin der Beklagten in Kündigungsschutzrechtsstreiten erstinstanzliche Schriftsätze fertigte (vgl. Schriftsatz vom 26. April 2010 im Parallelverfahren 17 Sa 1974/10, dort Bl. 143 f d.A.) und Termine wahrnahm (vgl. Protokoll des Gütetermins vom 24. Juni 2010 im Parallelverfahren 17 Sa 89/11, dort Bl. 27).

  • BAG, 01.02.2007 - 2 AZR 333/06

    Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 BGB - Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 19.12.2011 - 17 Sa 569/11
    Sind die Ermittlungen jedoch abgeschlossen und hat der Kündigungsberechtigte hineichende Kenntnisse vom Kündigungssachverhalt und von den erforderlichen Beweismitteln, beginnt der Lauf der Ausschlussfrist (BAG 01. Februar 2007 - 2 AZR 333/06 - EzA BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 3 mwN.) .

    Die Darlegungs- und Beweislast für die Einhaltung der Frist des § 626 Abs. 2 BGB trägt hierbei der Kündigungsberechtigte (BAG 01. Februar 2007 - 2 AZR 333/06 - aaO) .

  • BAG, 18.12.2008 - 6 AZN 646/08

    Rechtliches Gehör bei nachgereichtem Schriftsatz

    Auszug aus LAG Hessen, 19.12.2011 - 17 Sa 569/11
    Die Kammer hat nach abermaliger Beratung vom 16. Dezember 2011, diesmal wegen Verhinderung des ehrenamtlichen Richters Schmidt in der verbleibenden Kammerbesetzung, entschieden, dass auch insoweit kein Grund für die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung vorliegt (zum Verfahren BAG 18. Dezember 2008 - 6 AZN 646/08 - AP ArbGG 1979 § 72a Rechtliches Gehör Nr. 15; vgl. auch BAG 14. Dezember 2010 - 6 AZN 986/10 - EzA ArbGG § 72a Nr. 126) .
  • BAG, 14.12.2010 - 6 AZN 986/10

    Rechtliches Gehör bei einem nach Schluss der mündlichen Verhandlung, aber vor

    Auszug aus LAG Hessen, 19.12.2011 - 17 Sa 569/11
    Die Kammer hat nach abermaliger Beratung vom 16. Dezember 2011, diesmal wegen Verhinderung des ehrenamtlichen Richters Schmidt in der verbleibenden Kammerbesetzung, entschieden, dass auch insoweit kein Grund für die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung vorliegt (zum Verfahren BAG 18. Dezember 2008 - 6 AZN 646/08 - AP ArbGG 1979 § 72a Rechtliches Gehör Nr. 15; vgl. auch BAG 14. Dezember 2010 - 6 AZN 986/10 - EzA ArbGG § 72a Nr. 126) .
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Hessen, 19.12.2011 - 17 Sa 569/11
    Da die Kündigungen unwirksam sind und auch sonst keine überwiegenden der Beschäftigung entgegenstehenden Arbeitgeberinteressen dargelegt oder sonst ersichtlich sind, steht dem Kläger auch der zugesprochene Weiterbeschäftigungsanspruch bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzrechtsstreits zu (vgl. BAG 27. Februar 1985 - GS 1/84 - AP BGB § 611 Beschäftigungspflicht Nr. 14) .
  • BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 46/05

    Außerordentliche Kündigung - Schwerbehinderter

    Auszug aus LAG Hessen, 19.12.2011 - 17 Sa 569/11
    Die im Fall der Verdachtskündigung erforderliche Anhörung des Arbeitnehmers hat hierbei im Allgemeinen innerhalb einer Frist von einer Woche zu erfolgen, wobei bei Vorliegen besonderer Umstände diese Frist auch überschritten werden kann (BAG 31. März 1993 - 2 AZR 492/92 - AP BGB § 626 Ausschlussfrist Nr. 32; BAG 02. März 2006 - 2 AZR 46/05 - AP SGB IX § 91 Nr. 6, jeweils mwN.) .
  • BAG, 31.03.1993 - 2 AZR 492/92

    Beginn der Ausschlußfrist; tätliche Auseinandersetzung

    Auszug aus LAG Hessen, 19.12.2011 - 17 Sa 569/11
    Die im Fall der Verdachtskündigung erforderliche Anhörung des Arbeitnehmers hat hierbei im Allgemeinen innerhalb einer Frist von einer Woche zu erfolgen, wobei bei Vorliegen besonderer Umstände diese Frist auch überschritten werden kann (BAG 31. März 1993 - 2 AZR 492/92 - AP BGB § 626 Ausschlussfrist Nr. 32; BAG 02. März 2006 - 2 AZR 46/05 - AP SGB IX § 91 Nr. 6, jeweils mwN.) .
  • BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 388/07

    Außerordentliche Kündigung - Ausschlussfrist - Umdeutung in ordentliche Kündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 19.12.2011 - 17 Sa 569/11
    Hinzu kommen muss, dass die verspätet erlangte Kenntnis des Kündigungsberechtigten in diesen Fällen auf einer unsachgemäßen Organisation des Betriebs beruht, obwohl eine andere betriebliche Organisation sachgemäß und zumutbar gewesen wäre (BAG 05. Mai 1977 - 2 AZR 297/76 - AP BGB § 626 Ausschlussfrist Nr. 11; BAG 07. September 1983 - 7 AZR 196/82 - NZA 1984, 228; BAG 26. November 1987 - 2 AZR 312/87 - RzK I 6g Nr. 13; BAG 18. Mai 1994 - 2 AZR 930/93 - AP BGB § 626 Ausschlussfrist Nr. 33; BAG 23. Oktober 2008 - 2 AZR 388/07 - AP BGB § 626 Nr. 217) .
  • BAG, 18.05.1994 - 2 AZR 930/93

    Fristlose Kündigung, Ausschlußfrist

    Auszug aus LAG Hessen, 19.12.2011 - 17 Sa 569/11
    Hinzu kommen muss, dass die verspätet erlangte Kenntnis des Kündigungsberechtigten in diesen Fällen auf einer unsachgemäßen Organisation des Betriebs beruht, obwohl eine andere betriebliche Organisation sachgemäß und zumutbar gewesen wäre (BAG 05. Mai 1977 - 2 AZR 297/76 - AP BGB § 626 Ausschlussfrist Nr. 11; BAG 07. September 1983 - 7 AZR 196/82 - NZA 1984, 228; BAG 26. November 1987 - 2 AZR 312/87 - RzK I 6g Nr. 13; BAG 18. Mai 1994 - 2 AZR 930/93 - AP BGB § 626 Ausschlussfrist Nr. 33; BAG 23. Oktober 2008 - 2 AZR 388/07 - AP BGB § 626 Nr. 217) .
  • BAG, 05.05.1977 - 2 AZR 297/76

    Ausschlußfrist - Verwirkung - Genossenschaft - Generalversammlung - Recht zur

    Auszug aus LAG Hessen, 19.12.2011 - 17 Sa 569/11
    Hinzu kommen muss, dass die verspätet erlangte Kenntnis des Kündigungsberechtigten in diesen Fällen auf einer unsachgemäßen Organisation des Betriebs beruht, obwohl eine andere betriebliche Organisation sachgemäß und zumutbar gewesen wäre (BAG 05. Mai 1977 - 2 AZR 297/76 - AP BGB § 626 Ausschlussfrist Nr. 11; BAG 07. September 1983 - 7 AZR 196/82 - NZA 1984, 228; BAG 26. November 1987 - 2 AZR 312/87 - RzK I 6g Nr. 13; BAG 18. Mai 1994 - 2 AZR 930/93 - AP BGB § 626 Ausschlussfrist Nr. 33; BAG 23. Oktober 2008 - 2 AZR 388/07 - AP BGB § 626 Nr. 217) .
  • BAG, 26.11.1987 - 2 AZR 312/87

    Beginn der Ausschlußfrist des § 626 Abs 2 BGB - Kenntnis des

  • BAG, 07.09.1983 - 7 AZR 196/82

    Finanzamt - Amtsvorsteher - Fristlose Kündigung - Oberfinanzdirektion -

  • LAG Hessen, 10.12.2012 - 17 Sa 1037/12

    Außerordentliche Kündigung wegen unerlaubter Privatnutzung des Diensthandys -

    Die Kammer hat bei im Einvernehmen mit den Parteien erfolgter Verwertung der in Parallelverfahren durchgeführten Beweisaufnahme durch Vernehmung der Zeuginnen F und G (Bl. 849 f d.A.) die Berufung der Beklagten durch Urteil vom 19. Dezember 2011, 17 Sa 569/11, zurückgewiesen, da jedenfalls die Einhaltung der Kündigungserklärungsfrist des § 626 Abs. 2 BGB nicht nachgewiesen sei.
  • LAG Hessen, 19.12.2011 - 17 Sa 617/11

    Außerordentliche Kündigung - Verdacht auf Privatnutzung des Diensthandys -

    Die Parteien haben sich einverstanden erklärt, die Beweisaufnahme durch Vernehmung der Zeuginnen F und G in den parallelen Rechtsstreiten 17 Sa 569/11, 17 Sa 1974/10, 17 Sa 89/11, 17 Sa 1973/10, 17 Sa 857/11, 17 Sa 318/11, 17 Sa 319/11 und 17 Sa 320/11 auch im vorliegenden Rechtsstreit zu verwerten.
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